Heizungsbau Günther
unsere FÖRDERBERATUNG
Kohleausstieg, Umstieg auf Erneuerbare Energiequellen – was für uns seit Firmengründung oberste Priorität ist, steht inzwischen auch bei der Politik ganz vorn auf der Agenda. Ende 2019 hat das Klimakabinett der Bundesregierung verbindliche Klimaziele beschlossen und damit die Fördermöglichkeiten ausgebaut.
Seit 2021 gibt es die BEG, die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie soll die bisherigen Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bank bündeln und es einfacher machen, sich einen Überblick der möglichen Unterstützung zu verschaffen.
Wir beraten Sie, welche Förderung in welcher Höhe für Ihr Projekt infrage kommt.
Bei Förderanträgen kommt es zuerst darauf an, ob eine Immobilie neugebaut werden oder ein bestehendes Gebäude saniert werden soll.
Förderfähig sind dabei Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagetechnik, der Wärmeerzeuger und die Heizungsoptimierung.
Wird die bestehenden Anlage beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich optimiert, werden Rohrleitungen gedämmt oder mit einer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder andere Maßnahmen erweitert, gibt es ebenfalls attraktive Förderungen.
Beziehen Sie eine Fachplanung und Baubegleitung mit ein, sind auch diese Kosten mit bis zu 50 Prozent förderfähig.
Am 2. Januar gestartet ist der dritte Bereich, das BEG EM. Die anderen beiden Bereiche sollen ab 1. Juli durchgeführt werden können.
Ihr Förderantrag muss eingehen, bevor Sie einen der Maßnahme zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen.
Wir planen die komplette Maßnahme mit Ihnen, helfen bei den Antragsstellungen oder übernehmen als Bevollmächtigter sogar das komplette Antragsverfahren für Sie und stellen so sicher, dass wir jede Hürde gemeinsam nehmen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN: INFORMATIONEN des BAFA